Rauchmelder-Wartung vom Service-Partner

Rauchmelder-Wartung

« Die immer wiederkehrenden Maßnahmen »

Die Installation einer Brandschutz- und Brandmeldeanlage ist der erste Schritt. Doch, da es im Brandfall um Leben geht, kann man nie sicher genug sein, um den Schutzanforderungen Genüge zu tun. Darum ist eine regelmäßige Wartung des Systems unerlässlich. Denn dieses ist nur so stark wie die schwächste Komponente. Auch Melder müssen sich einer stetigen Prüfung unterziehen. Worauf es bei einer umfassenden Rauchmelder-Wartung ankommt, erfahren Sie hier.

Einer trägt immer die Verantwortung

Und im Falle der Brandschutztechnik gibt es sogar mehrere Verantwortungsträger. Firmeninhaber müssen dabei grundsätzlich dafür sorgen, dass Maßnahmen für den Brandschutz ergriffen werden. Brandschutzbeauftragte kümmern sich um die Umsetzung dieser und die regelmäßige Kontrolle. Allerdings ist es auch möglich qualifizierte externe Hilfe zu beanspruchen. Wer auf einen Service-Dienstleister für Brandschutz- und Brandmeldetechnik setzt, der profitiert nicht nur von ausgiebiger Beratung und Unterstützung bei der Planung des Konzeptes, sondern hat einen Ansprechpartner auf seiner Seite, der mit einem Blick von außen auch nach der Installation hilfreich zur Seite steht und beständige Wartung vornimmt. Wichtig ist: Alle Handlungen, so auch die Rauchmelder-Wartung, basieren auf verschiedenen Normen und Richtlinien.

Techniker-prueft-Brandmeldeanlage
© kjekol – stock.adobe.com

Rauchmelder warten: die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation

Jeder Rauchmelder ist gemäß der DIN 14676 mindestens einmal jährlich einer Prüfung zu unterziehen. Dieser Termin darf um höchstens drei Monate vom vorgesehenen Datum abweichen. Mit jeder Begutachtung geht eine detaillierte Dokumentation einher. Ihr Zweck: dem Fachmann beim nächsten Prüftermin Informationen liefern – und die Nachweisbarkeit der ordnungsgemäßen Durchführung, sollte es einmal zu einem Brand gekommen sein. Die Aufzeichnung erfolgt vor Ort, unverzüglich und aufgrund verschiedener Haftungsfragen möglichst fälschungssicher.

Wartung für maximale Sicherheit von Heinrich Brandmeldetechnik

In Gewerbebauten, wo nur fallweise Brandschutzmaßnahmen gefordert sind, erhöht sich der Wartungsaufwand massiv – und damit der Umfang der Dokumentation. Für Wohnhäusern ist im Allgemeinen ein Melder je Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur verpflichtend vorgesehen. Unternehmen verwenden stattdessen häufiger Feuermelder; gekoppelt mit weiteren brandschutztechnischen Geräten. Das Gesamtnetzwerk aus verschiedenen Alarmgebern, Bedien- und Steuerungselementen (die Brandmeldeanlage) kann Rauchmelder enthalten – muss aber nicht. Eine derart große Anzahl von Komponenten erstreckt sich in Firmenbauten oft über einige Etagen und viele Hunderte Quadratmeter. Je Stockwerk. Und jeder einzelne Rauch- sowie Feuermelder will und muss einmal im Jahr überprüft werden.

Rauchmelder-Wartung: Szenario #1

Unwahre Angaben und auch die spätere Nachbearbeitung eines Wartungsprotokolls stellen den Tatbestand der „Fälschung beweiserheblicher Daten“ dar. In der Regel werden Protokollkopien angefertigt, sodass eine Ausfertigung bei Ihnen und eine beim Servicepartner verbleibt. Eigeninitiative Änderungen sind somit nachweisbar.

Mann in Sicherheitsweste prüft Feueralarm - Rauchmelder-Wartung
© APchanel – stock.adobe.com

Grundlegende Schritte

Unter die vorgeschriebenen jährlichen Prüfmaßnahmen im Rahmen der Rauchmelder-Wartung fällt zunächst die Befreiung aller Rauchmelder von Staub, Flusen, Verklebungen, Farbrückständen und sonstigen Verschmutzungen. Auch darf keine physische Beschädigung vorliegen, die die Funktion des Melders beeinträchtigen könnte. Bauliche Veränderungen der Räumlichkeiten seit der letzten Überprüfung sind ebenfalls relevant – und ob die gegenwärtige Position des Melders noch als solche geeignet ist. Der Rauch muss auf direktem Weg und möglichst rasch zum Melder gelangen, damit dieser frühzeitig sein Signal abgeben kann.

Eng in Verbindung damit steht die Änderung der Raumnutzung. Wo es einst keine Pflicht zur Anbringung von solcher Melder gab, kann diese durch eine neue Nutzungsart entstanden sein. In weiterer Folge gehört der manuelle Funktionstest zu den wiederkehrenden Aufgaben bei der Wartung. Er soll zeigen, ob noch anderweitige Defekte entstanden sind; beispielsweise das Ausbleiben des akustischen Signals – oder Einbußen hinsichtlich der vorgeschriebenen Mindestlautstärke von 85 dB.

Rauchmelderbatterie wird geprüft - Rauchmelder-Wartung
© Andrey Popov – stock.adobe.com

Die Berücksichtigung verschiedener Rauchmelderarten

Funkrauchmelder bedürfen im Zuge derartiger Inspektionen besonderer Aufmerksamkeit. Neben dem Alarmgeben ist die Kommunikationsfähigkeit zwischen den einzelnen Geräten zu prüfen. Daher nimmt sich Ihr Servicepartner in einem solchen Fall zusätzliche Elemente vor: das Funkmodul, die Sende- und Empfangseinrichtungen dieses Moduls sowie Schnittstellen. Bei Bedarf wechseln die Techniker die Batterie und tauschen weitere Einzelteile aus. Dabei wird den strengen Herstellerangaben Ihrer Produkte Folge geleistet. Schlussendlich muss jeder einzelne Melder Ihres Netzwerks für sich ein Signal in vorgegebener Mindestlautstärke abgeben und mit anderen Meldern in Verbindung treten können.

Multifunktionstestgerät für Brandmelder

Rauchmelder-Wartung: Szenario #2

Funkrauchmelder informieren sich im Falle der Rauchentwicklung raumübergreifend. Ist ausgerechnet jener Melder, unter dem der Rauch entsteht, funktionsuntüchtig (oder die Funkverbindung unterbrochen), kann er die übrigen Melder im Betrieb nicht in Gang setzen. Eine mögliche Folge: die zu späte Evakuierung des Gebäudes, Stress und schlimmstenfalls der Ausbruch von Panik.

Bauartbedingte Inspektionsformen

Abhängig von der Bauweise des Rauchmelders kann eine teilweise oder vollständige Ferninspektion erfolgen. Eine solche setzt im Sinne der DIN 14676-1 (unter Bezugnahme auf die DIN SPEC 91388) bestimmte Verfahren voraus:

  • Inspektionsverfahren A: Die jährliche Überprüfung wird zur Gänze bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
  • Inspektionsverfahren B: Die Begutachtung der Rauchsensorik, der Energieversorgung und die Demontage erfolgen aus der Ferne. Jene der Raucheintrittsöffnungen und des Warnsignals vor Ort; alle 30 Monate. Die Melderumgebung wird hinsichtlich etwaiger Hindernisse alle 36 Monate geprüft.
  • Inspektionsverfahren C: Die Inspektion findet zur Gänze aus der Ferne statt.

Gerade bei der Rauchmelder-Wartung für Unternehmen greifen Brandschutztechniker gerne auf die Fernwartung zurück. Das bedeutet nicht nur für den Servicepartner weniger Aufwand, sondern auch für Sie und Ihr Personal.

Optischer Rauchmelder IQ8Quad

Haftungsfragen

Grundsätzlich festzuhalten ist: Eigentümer von Unternehmen oder Wohngebäuden haften für die umgesetzten Brandschutzmaßnahmen im Haus. Aber auch für die nicht umgesetzten, die mangelhaften oder für fehlerhaft getroffene Entscheidungen und deren Folgen. Um dem zu entgehen, reicht die Delegation Ihrer Verpflichtungen an einen Brandschutzbeauftragten nicht aus. Auch der Entscheidung, wen Sie zum Brandschutzbeauftragten ernennen, wird große Bedeutung beigemessen. Bezüglich der Verantwortung, dass die Wartung überhaupt durchgeführt wird, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. In Privathaushalten ist dies manchmal der Vermieter, manchmal der Mieter. In Unternehmen ist es jedoch ausdrücklich Chefsache; unabhängig davon, ob Sie als Eigentümer auch operativer Geschäftsführer sind. Oder selbst Brandschutzbeauftragter.

Wohnungm, Innenraum
© Andrey Popov – stock.adobe.com

Zusammenhänge zwischen Prävention und Haftung

Kommt es tatsächlich zum Schlimmsten, bereiten Sie sich besser auf viele Befragungen vor. Im Zuge eines umfangreichen Verfahrens eruieren die zuständigen Ermittler, wie und warum ein Brand entstand. Dazu gehört die Überprüfung, ob Sie denn Ihre Rauchmelder auch warten haben lassen. Folglich wird das „Wann“ der Überprüfung und ihr Ausmaß (Dokumentation) festgestellt. Die Kernfragen: Wäre der Brand durch die (ordnungsgemäße) Wartung trotzdem entstanden oder hätte er sich durch sie vermeiden lassen? Und wurde diese Wartung gemäß den Vorgaben durchgeführt und protokolliert? Denn: Was nicht protokolliert wurde, hat nicht stattgefunden – und kann Ihnen so zum Verhängnis werden. Der Dokumentation kommt also größte Bedeutung zu.

Rauchmelder-Wartung: Szenario #3:

Ob Sie das Warten und Pflegen Ihrer Brandmeldeanlage nun fahrlässig vor sich hergeschoben oder ehrlich vergessen haben – für die Folgen, die vermeidbar gewesen wären, ist der Geschäftsführer haftbar. Und nicht bloß hinsichtlich des betrieblichen Schadens: Wird eine Person verletzt oder überlebt das Unglück nicht, entstehen Ihnen gegenüber zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz.

Ferndiagnosen mit Heinrich-Brandmeldetechnik

Haben Sie Ihre Rauchmelder prüfen lassen, kommt dies in erster Linie der Prävention zugute. Dennoch beschleunigen vollständige Unterlagen im Zuge eines Ermittlungsverfahrens den gesamten Prozess und sichern Sie aufgrund ihrer Beweismittelkraft juristisch ab. Der Nachweis über die Durchführung von Inspektionen sowie die Gründlichkeit der Wartung entscheidet nach einem Brand zwischen einem Freispruch und bis zu zehn Jahren Gefängnis. Die regelmäßige Rauchmelder-Wartung durch einen erfahrenen Servicepartner bringt sie also auch juristisch in eine bessere Position.

Direkt Kontakt aufnehmen

Wir melden uns, wenn's brennt!

brandschutzplan

Sie haben Interesse?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage