Was ist ein Alarmplan?

« Eine essenzielle Komponente im Brandschutz »

Im Brandfall steht die Sicherheit stets an oberster Stelle. Um Menschen schnellstmöglich aus einem brennenden Gebäude zu retten, müssen die Abläufe nahtlos ineinander übergehen. Der Brandschutz darf vor allem in öffentlichen Gebäuden nicht vernachlässigt werden und ist bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Komponenten wie der Alarmplan sind überaus wichtig, um die einzelnen Prozesse zur Eindämmung eines Feuers weitestgehend abzukürzen und Mitarbeiter auf Notfallszenarien vorzubereiten.

Was ist ein Alarmplan?

Alarmpläne legen die notwendigen Abläufe im Ernstfall fest und dienen zur Auslösung der Alarmierungskette. Bricht ein Feuer aus, müssen alle Beteiligten möglichst rasch reagieren, um das Gebäude umgehend zu evakuieren. Dies rettet Leben und führt zu einer schnellen Beseitigung der Gefahrenquelle. Die Prozesse müssen daher verinnerlicht und regelmäßig geprobt werden. Jährliche Probealarme sind empfehlenswert, um alle notwendigen Schritte zu vermitteln. Wie detailliert ein Alarmplan ausgestaltet ist, hängt von den individuellen Umständen und dem möglichen Ausmaß eines Zwischenfalls.

Eine Tafel, auf der mehrere Icons die Position von Feuerwehrfahrzeugen markieren
© Gerhard Seybert – stock.adobe.com

Wofür wird ein Alarmplan benötigt?

Die Erstellung eines Alarmplans ist nötig, um die Notfallsituation zu kontrollieren und Rettungsketten direkt nach der Gefahrenerkennung in Bewegung zu setzen. Folgende Faktoren und Maßnahmen sind überaus wichtig für einen geordneten Ablauf während eines Brandes:

  • Alarmierung bedrohter Personengruppen
  • Alarmierung der Einsatzkräfte und der Werksleitstelle
  • Verhaltensregelung der Mitarbeiter
  • Zuhilfenahme von betrieblichen Kräften
  • Information außerbetrieblicher Einrichtungen

Der betroffene Bereich sollte mithilfe der zuvor erstellten Pläne vollständig geräumt werden. Dies gilt auch für die Gebäudeevakuierung. Die vollständige Evakuierung benötigt eine gründliche Organisation der unterschiedlichen Prozesse. Die Durchführung des Plans ermöglicht eine zeitnahe Eindämmung der Gefahr. Im Notfall ist schließlich jede Sekunde entscheidend.

Ein Plan für die Gebäudeevakuierung
© Degroote Stock – stock.adobe.com

Was beinhaltet ein Alarmplan?

In einem Alarmplan wird der Ablauf im Notfall penibel festgelegt. Dieser muss alle notwendigen Vorgehensweisen abdecken. Die Verhaltensweisen aller sich im Gebäude befindlichen Personen sind zudem ein wesentlicher Bestandteil dieses Plans. Dies beinhaltet auch unterschiedliche Sammelstellen. Diese müssen in dem Dokument festgelegt und mit den betreffenden Personengruppen besprochen werden. Dies ist unbedingt notwendig, um im Ernstfall für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Der Plan legt zudem fest, welche Stellen zu welchem Zeitpunkt informiert werden und wie die Gefahr möglichst rasch gebannt wird.

Vor einem großen Gebäude ist eine Sammelstelle mit einem entsprechendem Schild gekennzeichnet
© Andreas Gruhl – stock.adobe.com

Die Alarmmeldung

Die Alarmmeldung ist ein zentraler Vorgang im Brandfall. Die Gefahrensituation muss der entsprechenden Leitstelle und der Alarmzentrale schnellstmöglich gemeldet werden. Dies wirkt einer unkontrollierbaren Ausbreitung des Feuers maßgeblich entgegen. Bei der Meldung sind folgende Auskünfte von Bedeutung:

  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wann ist der Notfall eingetreten?
  • Wie viele verletzte Personen gibt es?
  • Wer meldet den Vorfall?
In der Leitzentrale der einer Feuerwache nimmt eine Frau Notrufe entgegen
© Rokas – stock.adobe.com

Betriebsalarm

Der Betriebsalarm wird durch die Notrufstelle ausgelöst. Dadurch werden auch die Werksleitstelle und Werkseinsatzleitung über den Vorfall informiert. Diese Stellen müssen rund um die Uhr besetzt und auf Notfälle vorbereitet sein. Damit der Ablauf reibungslos vonstattengeht, müssen die zuständigen Vertreter in den Plänen benannt werden.

Alarmierung aller Bediensteten

Die Werksleitstelle ist für die Warnung aller Angestellten und Bediensteten verantwortlich. Zudem muss die Reihenfolge aller zu alarmierenden Institutionen festgelegt werden. Diese werden ebenfalls von der Leitstelle über den Notfall informiert. Das akribische Vorgehen ist für eine rasche Gebäudeevakuierung von besonderer Wichtigkeit. Die Notfallplanung verhindert zudem, dass beteiligte Personen unüberlegt oder sogar panisch handeln. Durch das geordnete Verlassen des Gebäudes und anschließende Sammeln an einem sicheren Ort kann der Brand deutlich schneller gelöscht werden. Dies verhindert oftmals schwerwiegende und kostspielige Brandschäden an dem jeweiligen Objekt.

Ein Mann greift zum Hörer in einer Leitstelle, um einen Alarmruf entgegenzunehmen
© Gerhard Seybert – stock.adobe.com

Welcher Norm unterliegt der Alarmplan?

Der Alarmierungsplan muss gründlich durchdacht und verständlich dargestellt werden. Aus diesem Grund unterliegt der Plan einer allgemeinen Norm. Es handelt sich um die DIN 14096, welche die wichtigsten Informationen zur Brandschutzverordnung beinhaltet und diese regelt. Die Gestaltung sowie der Inhalt dürfen keinesfalls von dieser Norm abweichen, da dies gesetzlich geregelt ist und bei Verstößen geahndet wird.

Wie wird ein Alarmplan zum Brandschutz erstellt?

Zur Erstellung ausführlicher Pläne müssen Analysen zur Gefährdung des Gebäudes durchgeführt werden. Darin werden alle potenziellen Gefahren für den laufenden Betrieb dokumentiert. Dies können entweder Gase, entzündliche Flüssigkeiten oder sensible Anlagen sein. Die Gefährdung durch eine etwaige Stilllegung technischer Gerätschaften muss ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Anschließend wird die Planung in der Regel von einem geschulten Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragten übernommen. Die Pläne sind wesentliche Bestandteile der Brandschutzverordnung und der Brandschutztechnik. Diese müssen daher gewissenhaft und fachkundig ausgeführt werden. Vorgegebene Alarmplan-Muster sind bei der Erstellung dieser Pläne durchaus hilfreich. Die Muster geben einen Einblick über die wesentlichen Inhalte des Notfallplans.

Komplette Konzeption & Planung Ihrer Brandschutzgrafiken

Heinrich Brandmeldetechnik berät Sie kompetent bei der Erstellung eines Alarmplans

Die Ausarbeitung eines Alarmplans unterliegt wichtigen Vorschriften, welche unbedingt eingehalten werden müssen. Mit fachkundiger Beratung durch die Heinrich Brandmeldetechnik GmbH planen und realisieren Sie den optimalen und vorschriftsmäßige Alarmplan für Ihr Unternehmen. Somit sind Sie und Ihre Beschäftigten bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet. Neben der Erstellung eines Alarmplans ist auch die Wartung Ihrer Brandmeldetechnik von überaus großer Bedeutung. Dies sollte daher nicht vernachlässigt werden. Vergewissern Sie sich daher in regelmäßigen Abständen von der Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlage. Die Konsultation fachkundiger Techniker wird auch hierbei dringend empfohlen, um die Sicherheit für Sie und Ihre Bediensteten aufrechtzuerhalten.

Direkt Kontakt aufnehmen

Wir melden uns, wenn's brennt!

brandschutzplan

Sie haben Interesse?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage